Reihenhaus-Bewohner sollten besser zweimal nachdenken, bevor sie in die Außenwand zum Nachbarn eigenmächtig Löcher bohren. In vielen Fällen gehört die Wand nämlich nur dem Nachbarn und dessen Erlaubnis ist zwingend nötig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem November hervor
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More