Bohrlöcher: BGH entscheidet Streit unter Reihenhaus-Nachbarn

Wirtschaft

Reihenhaus-Bewohner sollten besser zweimal nachdenken, bevor sie in die Außenwand zum Nachbarn eigenmächtig Löcher bohren. In vielen Fällen gehört die Wand nämlich nur dem Nachbarn und dessen Erlaubnis ist zwingend nötig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem November hervor

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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