Seit Karfreitag haben nur noch Menschen mit einer sogenannten “Booster-Impfung” einen Anspruch auf Verdienstausgleich, wenn sie mit positivem Corona-Test in Quarantäne müssen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium hin – die Regelung gilt bundesweit.
Quelle: RT DE
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