Vorläufige Ermittlungen gegen den Grünen-Politiker Robert Habeck wurden im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung eingestellt. Geklagt hatte das BSW, wegen des erhobenen Vorwurfs der “Verleumdung zum Nachteil der Partei”. Die angesetzte Strafhöhe wurde bereits an drei gemeinnützige Vereine überwiesen.
Quelle: RT DE
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