Wer Bürgergeld bezieht, für den übernimmt der Staat die Kosten für Miete und Heizung. Aber nur bis zu einer Höhe, die als “angemessen” eingestuft wird.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer Bürgergeld bezieht, für den übernimmt der Staat die Kosten für Miete und Heizung. Aber nur bis zu einer Höhe, die als “angemessen” eingestuft wird.
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