Bundesgericht: Weitere Fahrverbote wären verhältnismäßig

Wirtschaft

Die Stadt Hamburg muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten und weitere Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 4.20). Die Bundesrichter bestätigten damit weitgehend ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerich
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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