Bundesnetzagentur: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung den Strom einschränken

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Betroffen sind fernsteuerbare Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Für die Dauer der Überlastung soll die Leistung auf bis zu 4,2 Kilowatt gesenkt werden dürfen.

Quelle: RT DE

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