Seit für Geimpfte in Deutschland stetig immer mehr Freiheitsrechte wiederhergestellt werden, taucht die Frage auf, ob für solche Privilegien ausschließlich eine Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Vakzin Voraussetzung sei. Was ist mit jenen Menschen, die sich zwar haben impfen lassen, aber mit dem russischen Sputnik V, einem chinesischen oder dem kubanischen Vakzin?
Quelle: RT DE
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