Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt w
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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