Im Jahr 2018 hatte die damalige Große Koalition die staatliche Parteienfinanzierung in einer schnellen Abstimmung auf 190 Millionen Euro erhöht. Diesen Bundestagsbeschluss erklärt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt nicht nur für nichtig, sondern auch für verfassungswidrig.
Quelle: RT DE
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