Die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken löste eine Welle an Verfassungsbeschwerden aus. Das Bundesverfassungsgericht hat nun seine Entscheidung verkündet. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Krise sei kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen.
Quelle: RT DE
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