Bundesverfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

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Nach der Reform durften Tatverdächtige in Strafverfahren nach Änderung der Beweislage erneut angeklagt werden. Dies verstößt allerdings gegen das Grundgesetz, urteilten heute die Richter in Karlsruhe.

Quelle: RT DE

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