Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, über den die Beschwerdeführenden erreichen wollten, die festgelegte “einrichtungsbezogene Impfpflicht” vorläufig auszusetzen.
Quelle: RT DE
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