Die im Jahr 2020 eingeführten, weitreichenden Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Eine Beschwerde hatte unter anderem heimliche Überwachungsmaßnahmen moniert.
Quelle: RT DE
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