Das Amtsgericht Oldenburg wollte ein ganz großes Netz auswerfen und einen Internetprovider zwingen, einen Monat lang alle Anfragen an die Domain-Name-Server zu überwachen, um Zugriffe auf eine einzelne Webseite herauszuziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun untersagt.
Quelle: RT DE
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