Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit früher Corona-Regeln aus der Anfangszeit der sogenannten Pandemie befasst. Nicht alle Maßnahmen, die damals ergriffen wurden, hielt das Gericht für rechtmäßig, wohl aber den Großteil der Einschränkungen, insbesondere die sächsischen.
Quelle: RT DE
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