Der Vergleich mehrerer Girokonto-Modelle der Plattform Check24 fiel in die Missgunst des Verbraucherschutzes. Das Landgericht München pflichtet diesem jetzt bei. Nun soll es die Bafin richten. Das Landgericht München hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Girokont
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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