Ja, man würde sich gerne ausgiebig über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts freuen, das Nancy Faesers “Compact”-Verbot für rechtswidrig erklärt. Aber schon die Presseerklärung des Gerichts belegt, dass an Pferdefüßen und Wermutstropfen kein Mangel besteht.
Quelle: RT DE
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