Das Landgericht Gera verurteilte eine ehemalige Richterin zu einer Bewährungsstrafe, da sie ihrem Vater, einem Pfarrer, die Sterbebegleitung bei einer Seniorenheimbewohnerin ermöglichte. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten oder Bewährung samt Geldstrafe.
Quelle: RT DE
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