Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Bundeskanzler Scholz und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat die Staatsanwaltschaft den Antrag eines Hamburger Anwalts, Anklage gegen die Politiker zu erheben, abgelehnt. Zur Begründung heißt es, dass “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat” vorliege.
Quelle: RT DE
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