Eine erteilte Aufnahmezusage kann nicht zurückgenommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Geklagt hatte eine Afghanin und bekam Recht. Deutschland muss ihr und ihrer 13-köpfigen Familie Visa ausstellen. Die Bundesregierung hatte das Aufnahmeprogramm für Afghanen im Mai gestoppt.
Quelle: RT DE
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