Eilentscheid: Vertreter von Bündnis Sahra Wagenknecht darf an “ARD”-Wahlsendung teilnehmen

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Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage des Bündnisses Sahra Wagenknecht auf Teilnahme an der “ARD”-Wahlkampfsendung in erster Instanz abgelehnt hatte, entschied das OVG Münster nun zugunsten des BSW: Ein BSW-Vertreter darf am Vorabend der Europawahl in der “ARD”-Sendung auftreten.

Quelle: RT DE

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