Eine Erbschaft brauchen Sie nicht annehmen. Sie können die Erbschaft mit einem Notar ausschlagen, der den Verzicht beglaubigt. Dabei entstehen Kosten.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Eine Erbschaft brauchen Sie nicht annehmen. Sie können die Erbschaft mit einem Notar ausschlagen, der den Verzicht beglaubigt. Dabei entstehen Kosten.
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