Stirbt der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner, kann die Erziehungsrente helfen. Allerdings haben nicht alle Hinterbliebenen Anspruch darauf.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Stirbt der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner, kann die Erziehungsrente helfen. Allerdings haben nicht alle Hinterbliebenen Anspruch darauf.
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