Das EU-Gericht hat in einem Präzedenzfall entschieden, die im April 2022 verhängten Sanktionen gegen den ehemaligen Ozon-Chef Alexander Schulgin aufzuheben. Davor gab es nur Entscheidungen zur Aufhebung von Sanktionen gegen Verwandte russischer Geschäftsleute.
Quelle: RT DE
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