Fluggäste, die erst mit deutlicher Verspätung in einem Land außerhalb der EU ankommen, können Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das entschied der EuGH am Donnerstag. Was das Urteil bedeutet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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