Die EU-Kommission legt dar, was als Straftatbestand für die Umgehung von antirussischen Sanktionen gelten wird. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Gefängnisstrafen. Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat gebilligt werden.
Quelle: RT DE
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