Mit der am 5. Februar in Kraft getretenen EU-“Preisobergrenze” für russisches Erdöl, das ohnehin nicht mehr in die EU importiert werden darf, sind viele Fragen und Unklarheiten verbunden. Eine jetzt veröffentlichte unverbindliche Auslegungsempfehlung der EU-Kommission schafft da nur bedingt Abhilfe.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More