Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwei zentrale Bestimmungen der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne für nichtig erklärt. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben damit einer Klage Dänemarks gegen das 2022 beschlossene Regelwerk teilweise statt.
Quelle: wirtschaft | t-online
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