EuGH: Schausteller anders besteuert als Freizeitparks

Wirtschaft

Die Leistungen von Freizeitparks und ortsungebundenen Schaustellern können unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen. Dabei darf allerdings der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht verletzt werden, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg von Donnerstag hervorge

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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