Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Freitag, dass Smartphones grundsätzlich auch dann polizeilich ausgelesen werden dürfen, wenn dem Besitzer nur eine leichte Straftat zur Last gelegt wird. Damit weichen die Luxemburger Richter die bisher unter anderem in Deutschland geltenden Standards auf.
Quelle: RT DE
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