Das Amtsgericht Köln stärkt Reisebüros im Streit um Fake-Buchungen. Wer die vertraglich vereinbarten Plausibilitätsprüfungen erfüllt, haftet nicht automatisch für Betrugsfälle. Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Reisebranche haben.
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Quelle: touristik aktuell
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