Fall C. J. Hopkins: Tagesspiegel und Taz müssen ihre Artikel zum Urteil korrigieren

Outside 38 - Neues aus der Welt

In einem Erstverfahren des Vorwurfs der strafbaren Verwendung von “Hakenkreuzen” wurde C. J. Hopkins freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich unzufrieden damit, nun wurde der Autor zu Wochenbeginn verurteilt. Eine Gastautorin und Richterin stellt fest: “Bedenkliche Tendenz der Gerichte, Regierungskritiker mundtot zu machen.”

Quelle: RT DE

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