Fußballvereine können an den Kosten für Polizeieinsätze bei “Hochrisikospielen” beteiligt werden. Das urteilte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe. Es könnte ein wegweisendes Urteil sein: Denn nicht nur Fußballfans fragen sich nun, ob künftig auch die Organisatoren anderer Großveranstaltungen zur Kasse gebeten werden könnten.
Quelle: RT DE
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