Empfänger von Arbeitslosengeld II, die ihre Heizung in den kommenden Herbst- und Wintermonaten freiwillig drosseln, könnten im nächsten Jahr rückwirkend ihre eingesparten Heizkosten ausgezahlt bekommen. Denjenigen, deren Energiekosten vom Jobcenter übernommen werden, fehle es jedoch “an Sparanreizen”.
Quelle: RT DE
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