Fitnessstudiobeiträge müssen bei Lockdown erstattet werden

Wirtschaft

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass der Betreiber eines in der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessstudios Mitgliedsbeiträge zurückzahlen muss. Der Kläger hatte einen Vertrag über 24 Monate geschlossen. Das Studio musste vom 16. März bis 4. Juni 2020 schließen, währenddessen kündigte de
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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