Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land NRW in weiteren Fällen Lohnentschädigungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden. Damit schlossen sich die Richter in zwei Musterverfahren dem Verwaltungsge
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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