Flugzeitenänderungen: Gericht stärkt Rechte von Pauschalurlaubern

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Eine erhebliche Verschiebung der Flugzeiten kann einen Reisemangel darstellen. Das Amtsgericht München hat einer Pauschalurlauberin deshalb eine höhere Reisepreisminderung zugesprochen. Entscheidend sei nicht nur die Zahl der verlorenen Stunden, sondern der Wert des ersten Urlaubstags.
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Quelle: touristik aktuell

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