Das Pariser Berufungsgericht hat die Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal festgestellt. Nun muss der TÜV die Opfer entschädigen. Die in Köln ansässige Prüforganisation hatte minderwertige PIP-Brustimplantate zertifiziert.
Quelle: RT DE
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