Wer länger arbeitet, als im Vertrag steht, kann einen Ausgleich verlangen. Den Zeitpunkt dürfen Beschäftigte aber nicht einfach selbst bestimmen.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer länger arbeitet, als im Vertrag steht, kann einen Ausgleich verlangen. Den Zeitpunkt dürfen Beschäftigte aber nicht einfach selbst bestimmen.
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