Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, muss ein schwerwiegendes Vergehen vorausgegangen sein. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, muss ein schwerwiegendes Vergehen vorausgegangen sein. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden.
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