Ab Oktober wird das “Netzwerkdurchsuchungsgesetz” durch ein “Gegenvorstellungsverfahren” erweitert. Dies soll eine außergerichtliche Einigung ermöglichen und die Rechte der Nutzer stärken. Kritiker sehen hierin keine Behebung des allgemeinen “Verfahrenswirrwars”.
Quelle: RT DE
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