Weil ein Mann seine Freundin zur Geburt des gemeinsamen Kindes begleitet hatte, strich ihm das Jobcenter vor drei Jahren die Leistungen. Ein Gericht hob die Entscheidung nun teilweise auf. Grundsätzlich gilt für Hartz-IV-Bezieher die sogenannte Ortsanwesenheitspflicht.
Quelle: RT DE
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