Der Apartment-Vermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Weg
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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