Gericht bestätigt Kündigung eines Grundschullehrers wegen Maskenverweigerung

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 08. Oktober 2021 erklärt, dass die Kündigung eines Grundschullehrers wegen Maskenverweigerung wirksam sei. Der Mann hatte die Maskenpflicht als Nötigung, Kindesmissbrauch und Körperverletzung bezeichnet.

Quelle: RT DE

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