Ohne entsprechende Ausbildung darf man keine Brautfrisuren gegen Bezahlung anfertigen. Auch wer das Geschäft unter dem Siegel der künstlerischen Betätigung betreibt, handelt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz ungesetzlich. “Denn bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein zulassungspflicht
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More
