Eine Stewardess hat sich vor Gericht das Recht erstritten, ihre selbst genutzte Eigentumswohnung in München während ihrer berufsbedingten Abwesenheitszeiten kurzzeitig an Touristen zu vermieten. Die Stadt München hatte ihr das untersagt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der Berufun
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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