Die Stadt Ludwigsburg muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten, aber nicht zwingend Diesel-Fahrverbote ergänzen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 2.20). Die Bundesrichter änderten damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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