Mindestlohnzahlungen an Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bei Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen zurückgefordert werden. “Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt”, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Mittwoch in Erf
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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