Anleger haben im Wirecard-Skandal nach Urteilen des Landgerichts Frankfurt keinen Schadenersatzanspruch gegen die Finanzaufsicht Bafin. Die vierte Zivilkammer des Gerichts wies nach Angaben vom Mittwoch die Klagen früherer Wirecard-Aktionäre in vier Verfahren ab. Die Urteile sind noch nicht rechtskr
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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