Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt zahlreiche Bescheide der ORF-Tochter OBS wegen fehlender Unterschrift des Geschäftsführers für nichtig. Die OBS legte keine Revision ein. Tausende Betroffene können nun Beiträge zurückfordern oder müssen nicht zahlen.
Quelle: RT DE
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